Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wiking Veranstaltungs- und Verwaltungsgesellschaft mbh
Kaj-Uwe Dammann
Hans-Jürgen-Klinker Str. 2
24837 Schleswig/St. Jürgen
Tele.: 04621-3014454
Fax. : 04621-304 374
E-Mail : info@wikingertage.de

Für die Dauer der Veranstaltungen „Wikingertage“ in Schleswig und für alle damit zusammenhängenden Ereignisse auf den jeweiligem Veranstaltungsgelände und auf den Parkplätzen (vor und nach dem Veranstaltungswochenende) gelten untenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen – im folgenden AGB genannt. Mit dem Betreten oder Befahren des Veranstaltungsgeländes/Parkplatzes werden die AGB anerkannt.

1. Parkplatz und Veranstaltungsgelände 

Das Benutzen des Parkplatzes und Betreten des gesamten Veranstaltungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
Für Schäden, die durch andere Nutzer/Personen oder durch Fremdeinwirkungen entstehen, ist der Betreiber nicht verantwortlich und nicht haftbar zu machen.
Es ist ein Buss Shuttle eingerichtet. Die Adresse des Buss Shuttle Parkplatzes lautet: 24837 Schleswig, St. Jürgener Straße. Die Gebühr für den Shuttleservice beträgt 2.- €.
Der Busshuttle steht am Freitag in der Zeit von 12.00 – ca. 21.00 Uhr , Samstag in der Zeit von 11.00 – ca. 21.00 Uhr, Sonntag in der Zeit von 10.00 – ca. 19.00 Uhr zur Verfügung. Bitte achten Sie auf die Ausschilderung zum Park & Ride Parkplatz.
Die Wiking GmbH haftet nicht für Personenschäden, die außerhalb des reinen Veranstaltungsgeländes der Wikingertage in Schleswig entstehen (z.B. Baustellen auf dem Gelände, die anderen Pächtern bzw. Bauherren unterstellt sind). Bauherren dieser Baustellen haben eigene Vorsorge bezüglich einer Haftpflichtabsicherung zu treffen.
Das Parken ist nur auf der gekennzeichneten Parkfläche gestattet. Hierbei ist dem Einweiserpersonal Folge zu leisten.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge auf nicht ausgewiesenen Flächen werden kostenpflichtig abgeschleppt und die entstehenden Kosten auf den Halter umgelegt.
Bei der Ausfahrt beachten Sie bitte den allgemeinen Straßenverkehr. Der Betreiber behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen die Zufahrt zum Parkplatz zu verweigern.
Eine Haftung durch die Wiking GmbH bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist auf Vorfälle beschränkt, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Wiking GmbH beruhen.

2. Hausrecht / Einlass

Die Wiking GmbH ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, Personen des Geländes zu verweisen oder das Betreten zu verweigern, insbesondere dann wenn die Hausordnung von Personen nicht eingehalten wird.
Aufgrund erhöhter Sicherheitsbestimmungen nach Vorfällen auf Großveranstaltungen, ist auf Anweisung der Inhalt von Taschen, Gefährliche Gegenstände etc . sind auf dem Gelände nicht zulässig.

3. Allgemeines Verhalten 

Personen auf dem Gelände haben sich dem allgemeinen Anstand entsprechend zu verhalten. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Den Weisungen der Wiking GmbH und der Beauftragten des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten, insbesondere bezüglich des Aufstellens von Kraftfahrzeugen, Zelten, Ständen usw.
Eltern haften für Ihre Kinder und für Schäden die durch die Verletzung der Aufsichtspflicht verursacht wurden.
Verstöße gegen diese AGB können mit Platzverweis geahndet werden.

4. Platzzuweisung 

Die Wiking GmbH weist den Stellplatz oder Standplatz zu. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Ein weiterer Bestandteil der AGB sind die Veranstaltungsbedingungen für Standplatzbetreiber der Wikingertage, welche jedem Standbetreiber mit Vertragsunterzeichnung ausgehändigt wurden.

5. Aufbau der Zelte / Verkaufsstände 

Zelte und Verkaufsstände sind erst nach Anmeldung und Platzzuweisung durch die Veranstaltern aufzustellen. Alle Betreiber und Eigentümer von Verkaufsstände und Zelten sichern einen ordungsgemäßen, auf die jeweiligen auf die Bodenbeschaffenheit abgestimmten Aufbau zu. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.

6. Müllbeseitigung 

Abfälle gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Müllbehälter. Container hierfür befinden sich im Kassenbereich und neben den Toilettenwagen. Verstöße werden nach den Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetztes geahndet und können erforderlichenfalls auch zu einem Platzverweis führen. Entsprechende Müllgebühren sind vor Aufbau des Zeltes/Standes zu entrichten.

7. Fahrzeugverkehr innerhalb des Veranstaltungsgeländes 

Das Fahren mit Fahrzeugen auf dem Gelände des Wikingerdorfes bzw. im Bühnenbereich ist nur zur Auf- und Abbauphase gestattet. Es ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo zu fahren. Kraftfahrzeuge der Teilnehmer und Mitarbeiter sind auf dem gekennzeichneten Teilnehmerparkplatz abzustellen. Erforderliche Parkausweise sind vorher an der Info abzuholen.

8. Mitbringen von Haustieren 

Hunde sind angeleint (wenn nötig mit Maulkorb) in Schleswig auf dem Gelände erlaubt. Trinkwasser für den Hund kann mitgenommen werden. Die Wiking GmbH behält sich vor, speziellen Hunderassen den Eintritt auf das Gelände zu verweigern. Jeder Hundebesitzer ist für sein Tier verantwortlich und gewährleistet keinerlei Zwischenfälle mit anderen Tieren und Menschen.

9. Baden in der Schlei

Das Baden erfolgt auf eigene Gefahr! Die Wiking GmbH stellt keine Badeaufsicht und übernimmt keine Haftung. Den Anordnungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

10. Unerlaubter Zutritt 

Während der Kassenöffnungszeiten in Schleswig vom 11.08. bis zum 13.08.23 ist das Betreten des Veranstaltungsgeländes für Tagesgäste gebührenpflichtig (siehe gesonderte Preisliste). Die Eintrittskarte muss am Eingang vorgezeigt werden und vom Gast während des Besuches aufbewahrt werden. Tagesgäste, die zur Umgehung der Tagesgebühr das Gelände in unerlaubter Weise betreten, werden des Platzes verwiesen. Nach Beendigung der Veranstaltung am Freitag- und Samstagabend zwischen 23.00 und 00.00 Uhr und am Sonntagabend ab 19.00 Uhr ist das Gelände zu verlassen, ausgenommen sind Wikinger und Mitarbeiter.

11. Verlassen des Wikingerdorfes 

Der Abbau von Zelten / Ständen ist in Schleswig am 13.08.23 (im Wikingerdorf) nicht vor  ab 18.30 Uhr und im Händlerbereich nicht vor 19 Uhr gestattet, soweit keine andere Absprache getroffen ist. Der Stellplatz ist vom Teilnehmer vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen und Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

12. Waffen 

Das Mitführen von Schuß-, Hieb-, und Stichwaffen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten und hat den sofortigen Platzverweis zur Folge. Historische Waffen sind vor Betreten des Geländes an der Info anzumelden. Der Personalausweis ist vorzulegen. Verkäufer von Historischen Waffen haben eine besondere Sorgfaltspflicht.

13. Mitbringen von Getränken jeglicher Art 

Wir bitten um Verständnis, dass das Mitbringen von Getränken jeglicher Art ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht erlaubt ist.

14. Haftungsvorschriften 

Versicherungs- bzw. Schadensersatzansprüche (z.B. bei Brand, Einbruch, Diebstahl, Beschädigung durch Bäume) gegen die Wiking GmbH sind ausgeschlossen. Unfälle und Schäden sind unverzüglich vor Verlassen des Veranstaltungsgeländes anzuzeigen.

15. Duschen, Toiletten, Reinigung 

Teilnehmer (Wikinger) dürfen die Sanitären Anlagen wie Duschen oder Toiletten unentgeltlich nutzen. Es ist darauf zu achten, dass Wasserhähne nach Gebrauch sofort geschlossen werden.
Die Toiletten und Waschräume sind nach Benutzung in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu verlassen. Wer Toiletten und Waschräume vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigt, hat die entstehenden Reinigungskosten zu erstatten und muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.
Besucher zahlen einen Selbstkostenbeitrag v. 0.50.- € für eine Toilettenbenutzung. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Toiletten und Waschräume nur in Begleitung Erwachsener benutzen.

16. Stromversorgung 

Die Entnahme von Strom aus den bereitgestellten Stromabnahmestellen ist nur nach Anmeldung / Bezahlung bei der Wiking GmbH gestattet. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Benutzer selbst gegenüber der Wiking GmbH und geschädigten Dritten.
Defekte Kabel sowie fehlerhafte Verlegungen führen zur sofortigen Stromabschaltung durch die Platzverwaltung.

17. Verstöße gegen die AGB/ Platzverweis 

Bei Zuwiderhandlungen gegen die AGB oder gegen die von der Wiking GmbH oder dessen Beauftragte gegebene Anweisungen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. In einem solchen Fall ist das Veranstaltungsgelände sofort zu verlassen. Eine Gutschrift bereits gezahlter Gebühren oder Eintrittsgelder wird in solchen Fällen ausgeschlossen. Eine Anzeige wegen Ruhestörung oder Hausfriedensbruchs für den Fall, dass der Anordnung eines Platzverweises nicht Folge geleistet wird, bleibt vorbehalten.

18. Störungen 

Die Wiking GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Umsatzausfälle oder wirtschaftliche Nachteile die z.B. durch Dauerregen, Leistungsstörungen der Elektrik oder höhere Gewalt entstehen.

19. Bewachung Zelte/Stände 

Die Aufsicht der Zelte / Stände und deren Waren ist Sache des Standbetreibers bzw. Wikingers. Für die allgemeine Sicherheit auf dem Gelände sorgt ein gesonderter Sicherheitsdienst. Bei Bedarf kann dieser Sicherheitsdienst Leibesvisitationen durchführen.

20. Bild und Tonaufnahmen / Bühne und Musikdarbietungen 

Mit Betreten des Wikingertagegeländes bestätigen Besucher und darstellende Wikinger dem Veranstalter die Nutzung v. Fotos für jegliche Werbe – und Pressezwecke.
Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher sind nur für den privaten Bereich erlaubt. Gewerbliche Aufnahmen müssen vor der Veranstaltung von der Wiking GmbH schriftlich genehmigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet.
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Musikdarbietungen. Für mögliche Hör- oder Gesundheitsschäden wird keine Haftung übernommen.

21. Absage oder Abbruch der Veranstaltung  / Programmänderungen          

Die Wikingertage werden bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, werden die Wikingertage sofort abgebrochen. In diesem Falle, sowie bei Abbruch der Wikingertage aus sonstigen Gründen, höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch (es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden).

22. Forderungen

Ansprüche jeglicher Art an die Wiking GmbH sind spätestens bis zu 14 Tagen nach Ende Veranstaltung mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen. Spätere Forderungen werden hiermit ausgeschlossen.

23. Klausel 

Sollte ein Teil dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder seine Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

24. Inkrafttreten 

Die AGB treten mit Wirkung vom 19.02.2023 in Kraft.
Wiking GmbH, Hans-Jürgen-Klinker Str. 2, 24837 Schleswig